AGB

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von:
Hammoud und Mangione GbR (Immopflege360)
Ibrahim Hammoud, Mirko Mangione
Eichendorffstr. 15
51709 Marienheide
(nachfolgend „Dienstleister“ genannt), die mit Kunden (sowohl Verbrauchern als auch Unternehmern, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) abgeschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber dar.

(2) Der Auftraggeber kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen. Der Dienstleister erstellt daraufhin ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich/telefonisch bestätigt und der Dienstleister die Annahme erklärt.

(3) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Zu den Kernleistungen gehören insbesondere Gartenpflege, Laubentfernung, Winterdienst, Hochdruckreinigen, Hausmeisterservice, PV-Anlagen-Reinigung und Treppenhausreinigung.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Dienstleister und seinen Mitarbeitern zum vereinbarten Ausführungstermin freier Zugang zum Objekt und den zu bearbeitenden Flächen (z. B. Garten, Dachflächen für PV-Reinigung, Treppenhaus) gewährt wird.

(2) Sofern für die Ausführung der Arbeiten (z. B. Hochdruckreinigung, PV-Anlagen-Reinigung, Treppenhausreinigung) Wasser- oder Stromanschlüsse erforderlich sind, stellt der Auftraggeber diese in notwendigem Umfang auf eigene Kosten zur Verfügung.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister vor Beginn der Arbeiten auf eventuelle Besonderheiten, Gefahrenquellen oder empfindliche Materialien (z. B. Vorschäden an Fassaden oder PV-Anlagen) unaufgefordert hinzuweisen.

§ 4 Besondere Bedingungen für den Winterdienst

(1) Beim Winterdienst verpflichtet sich der Dienstleister zur Räumung und Streuung gemäß den jeweils gültigen kommunalen Satzungen des Einsatzgebietes (Oberbergischer Kreis und Umgebung).

(2) Die Ausführung erfolgt innerhalb der gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Zeiten nach Einsetzen des Schneefalls bzw. Entstehen von Eisglätte. Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. anhaltendem Blizzard oder Eisregen), die eine sofortige Räumung unmöglich oder zwecklos machen, verlängert sich die Reaktionszeit angemessen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Sofern die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen; andernfalls verstehen sich die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies wird im jeweiligen Angebot explizit ausgewiesen.

(2) Die Vergütung ist nach vollständiger Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. regelmäßige Treppenhausreinigung oder Gartenpflege) erfolgt die Abrechnung monatlich nachträglich.

§ 6 Abnahme und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellung keine begründeten Mängel rügt.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Dienstleister unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Ausführung der Arbeiten, schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln hat der Dienstleister das Recht auf kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 7 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Dienstleister nur, wenn sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Witterungseinflüsse (z. B. Sturm, Hagel, Frost) oder durch fehlerhafte Vorarbeiten Dritter (z. B. mangelhafte Montage der PV-Anlage) entstehen.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung bei Daueraufträgen

(1) Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. Treppenhausreinigung, ganzjährige Gartenpflege) werden, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Solche Verträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters (51709 Marienheide/ Amtsgericht Gummersbach).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt (Salvatorische Klausel).